Urlaubsrisiko Straßenverkehr

Das Gepäck ist im Mietwagen verstaut, der Tank ist voll und die Fahrt Richtung Urlaub geht los. In diesem spannenden Augenblick orientiert der Urlauber sich erstmals an anderssprachigen Verkehrsschildern und kommt mit den Fahrgewohnheiten der einheimischen Bevölkerung in Berührung. Erhöhte Aufmerksamkeit, ohne in Nervosität zu verfallen, ist gefragt.

Natürlich ist der Verkehrsfluss in fast allen Ländern der Erde mit Schildern und sonstigen Hilfsmitteln geregelt. Die Interpretation dieser Regeln kann aber sehr unterschiedlich sein. So muss der Neuankömmling neben denen in der Regel durch Symbolsprache meist eindeutig verständlichen Markierungen und Schildern auch das Verhalten der ortsansässigen Verkehrsteilnehmer lesen. Während diese Aufgabe bei einem Wochenendurlaub auf Mallorca fast wie zu Hause funktioniert und höchstens ein paar sehr unbegabte ebenfalls ortsfremde Touristen fürchterliche Fahrmanöver einstreuen, ist bei Fernzielen wie in Asien erhöhte Vorsicht geboten. Neben den, mit der verstärkten Unterschiedlichkeit der Kulturen, anwachsenden und immer abstrakter werdenden Verkehrssymbolen ändern sich das Verhalten der Einheimischen und die Zusammensetzung der Fahrzeugarten deutlich. Ungewohnter Linksverkehr, unendliche Mengen von Zweirädern, nutztierbewegte Wagen und Kutschen verbinden sich mit Hupen, wildem Gestikulieren und anderem Ungewohnten zu einem auf den ersten Blick unübersichtlichen Gemenge.

Oberstes Gebot bei der Teilnahme am Verkehr auf den Straßen im Urlaub ist eine defensive Fahrweise. Im Zweifel lieber einmal zu viel als einmal zu wenig richtig verhalten, hat schon manchem Urlauber einen erheblichen Teil des Urlaubsbudgets gerettet. In den meisten Regionen, in denen viele Besucher und Touristen unterwegs sind, werden Strafzettel und -gebühren sofort als Barzahlung verlangt und können für kleinste Vergehen enorme Beträge verlangen. Die meisten Delikte sind damit erledigt. Das Fahren im alkoholisierten Zustand hingegen hat schnell ein Nachspiel bis in die Zeit nach dem Aufenthalt. Um mit Führerschein zurückzukommen und ohne eine anschließende MPU als Souvenir mitzubringen, sollte eine Nullkommanull-Promillegrenze vorausgesetzt werden.

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